: Am 1. Januar 2002 tritt das "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" in Kraft. Danach müssen Unternehmer, gewerbliche Vermieter und öffentliche Auftraggeber bei der Bezahlung von Bauleistungen in Höhe von über 5.000 EURO pro Jahr an einen Auftragnehmer 15% direkt an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Der Staat verfolgt damit das Ziel Steueransprüche, insbesondere gegenüber ausländischen Unternehmern der Baubranche und deren Arbeitnehmern zu sichern und damit Wettbewerbsvorteile ausländischer Anbieter auszuschalten. Ferner soll die Schwarzarbeit bekämpft werden. Nachdem eine ursprünglich geplante Regelung, die nur ausländische Bauunternehmer im Visier hatte, auf Druck der EU gescheitert ist, haben die Bundesländer im Sommer 2001 einen zweiten Anlauf genommen und damit nun - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt - auch das gesamte deutsche Bauhaupt- und Baunebengewerbe miterfasst.
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: Die Feuerwehreinsatzzentrale Erlangen hat in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Rettungsdienst und dem Zentrum für Selbstbestimmtes Leben ein neues Hilfsangebot für behinderte Menschen, die nicht sprechen können oder taub sind, eingerichtet.
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: Der Opera-Browser ist klein, und baut Internet-Seiten dank seiner schlanken Programmierung sehr schnell auf. Die ausgeklügelte Befehlssteuerung mit Maus und Tastatur erlaubt echtes Power-Surfen im Netz, ohne dass dafür neue Browserinstanzen geöffnet werden müssen. Man kann Seiten auf Knopfdruck vergrössern und verkleinern, Darstellungsformate ab- und zuschalten, Bookmarks intelligent verwalten und beim Neustart die zuletzt aufgerufenen Seiten neu laden. Dies ist nur eine kleine Auswahl von guten Argumenten, die für Opera sprechen. Verbunden sind Browsen, E-Mail und Diskussionsgruppen unter einer einheitlichen Oberfläche, die sich auch auf älteren PCs zu Hause fühlt.
: Am 1. Januar 2002 tritt das "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" in Kraft. Danach müssen Unternehmer, gewerbliche Vermieter und öffentliche Auftraggeber bei der Bezahlung von Bauleistungen in Höhe von über 5.000 EURO pro Jahr an einen Auftragnehmer 15% direkt an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Der Staat verfolgt damit das Ziel Steueransprüche, insbesondere gegenüber ausländischen Unternehmern der Baubranche und deren Arbeitnehmern zu sichern und damit Wettbewerbsvorteile ausländischer Anbieter auszuschalten. Ferner soll die Schwarzarbeit bekämpft werden. Nachdem eine ursprünglich geplante Regelung, die nur ausländische Bauunternehmer im Visier hatte, auf Druck der EU gescheitert ist, haben die Bundesländer im Sommer 2001 einen zweiten Anlauf genommen und damit nun - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt - auch das gesamte deutsche Bauhaupt- und Baunebengewerbe miterfasst.
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