: Am 1. Januar 2002 tritt das "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" in Kraft. Danach müssen Unternehmer, gewerbliche Vermieter und öffentliche Auftraggeber bei der Bezahlung von Bauleistungen in Höhe von über 5.000 EURO pro Jahr an einen Auftragnehmer 15% direkt an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Der Staat verfolgt damit das Ziel Steueransprüche, insbesondere gegenüber ausländischen Unternehmern der Baubranche und deren Arbeitnehmern zu sichern und damit Wettbewerbsvorteile ausländischer Anbieter auszuschalten. Ferner soll die Schwarzarbeit bekämpft werden. Nachdem eine ursprünglich geplante Regelung, die nur ausländische Bauunternehmer im Visier hatte, auf Druck der EU gescheitert ist, haben die Bundesländer im Sommer 2001 einen zweiten Anlauf genommen und damit nun - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt - auch das gesamte deutsche Bauhaupt- und Baunebengewerbe miterfasst.
Zum Download ist der Adobe Acrobat Reader erforderlich, wenn dieser auf Ihrem Computer noch nicht installiert ist, können Sie diesen hier downloaden.