Hauptmieterin muss Vermieterin dafür entschädigen
Die Vermieterin einer Wohnung hatte das Mietverhältnis gekündigt. Die Hauptmieterin räumte ziemlich schnell das Feld. Doch ihre Untermieterin machte Schwierigkeiten und ließ sich mit dem Auszug mehrere Monate Zeit. Die Vermieterin verlangte dafür Entschädigung von der Hauptmieterin.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte die Hauptmieterin, als Nutzungsentschädigung die Miete für ein ganzes Jahr zu zahlen (24 U 187/01). Denn sie habe der Vermieterin die Wohnung im Sinne des Gesetzes 'vorenthalten', auch wenn sie selbst die Räume schon verlassen habe. Sie sei zwar selbst bereit gewesen, die Räume zurückzugeben (d.h. die Schlüssel zu übergeben), daran aber durch die widerspenstige Untermieterin gehindert worden. Das Risiko, dass ein Untermieter nicht rechtzeitig räume, trage der Hauptmieter.
Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Juli 2002 - 24 U 187/01
Quelle: Buhl Data GmbH, Wiso Monats-CD