Wohngeld / Lastenzuschuss
Der Staat erhöhte 2001 erstmals seit zehn Jahren das Wohngeld und zahlt pro Jahr etwa vier Milliarden Euro Wohngeld an Berechtigte aus. Wohngeld wird Mietern als Mietzuschuss gewährt, eine Form von Wohngeld kann auch der Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung erhalten. Dieser zahlt zwar keine Miete, sondern Zinsen und Tilgung. Dort nennt man das Wohngeld "Lastenzuschuss". Seit 1. Januar 2002 werden nun in Ostdeutschland erstmals differenzierte Mietenstufen für die Berechnung des Wohngeldanspruchs eingeführt. In Westdeutschland werden die vorhandenen Mietenstufen neu geordnet. Effekt: Der Wohngeldanspruch wird für Mieter im Jahr 2002 in 660 Städten und 130 Kreisen zum Teil spürbar steigen.
Wenn Ihr Einkommen nicht so hoch ist, dann zahlt der Staat Ihnen einen Zuschuss zur Miete oder gar zum Abtrag der Schulden des Eigenheims. Das nennt man Wohngeld oder Lastenzuschuss. Das gilt nicht nur für Sozialhilfeempfänger, die ihr Wohngeld anders erhalten. Auch Einkommen bis etwa 3.000 Euro profitieren von dieser nicht rückzahlbaren Zuwendung. Es gibt im Einzelfall bis zu 630 Euro im Monat dazu - etwa vier Milliarden Euro insgesamt im Jahr 2001.
Quelle:
ZDF Ratgeber WISOTIPP: auf der Wiso-Monats CD ist ein Programm zum ermitteln, ob und wieviel Wohngeld/Lastenzuschuss Sie erhalten können.