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Urteile : Makler unterschlägt dem Käufer Mängelgutachten
Urteile
Makler unterschlägt dem Käufer Mängelgutachten:
Keine Provision bei arglistiger oder leichtfertiger Verletzung der Treuepflicht


Das Geschäft war gut angelaufen. Der Makler hatte seinem Kunden ein Mehrfamilienhaus gezeigt, der Kunde schien sehr interessiert. Während noch um den Kaufpreis verhandelt wurde, bekam der Makler von der Grundstückseigentümerin ein Gutachten zugeschickt, das diese von einem Bauingenieur hatte anfertigen lassen. Der Experte hatte am Haus zahlreiche Baumängel und Schäden festgestellt (Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk, Schimmelpilze, mangelhafte Wärmeschutzisolierung u.a.). Anstatt das Gutachten an den Kunden weiterzugeben, ließ es der Makler in der Versenkung verschwinden. Als nach dem Abschluss des Kaufvertrags Baumängel und Manöver des Maklers ans Licht kamen, verweigerte ihm der düpierte Käufer die Provision.

Mit seiner Zahlungsklage hatte der Makler beim Oberlandesgericht (OLG) Naumburg keinen Erfolg (9 U 84/01). Ein Makler sei verpflichtet, dem Kaufinteressenten alle Informationen zukommen zu lassen, die für dessen Kaufentscheidung von Bedeutung seien. Dies sei im konkreten Fall offenkundig gewesen, so das OLG. Das Gebäude sei in keinem guten Zustand. An einer fachkundigen Einschätzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen musste der Kunde großes Interesse haben. Denn er sei in Baufragen unerfahren und das Gutachten hätte ihm geholfen, die Wirtschaftlichkeit des geplanten Kaufs sachlich zu beurteilen. Statt dessen habe der Makler dem Kunden diese wichtigen Informationen bewusst vorenthalten, um den Kauf nicht zu gefährden. Angesichts einer so arglistigen (oder zumindest äußerst leichtfertigen) Verletzung der Treuepflicht könne er vom Käufer keine Provision mehr verlangen.

Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 21. August 2001 - 9 U 84/01

Quelle: Buhl Data, Wiso-CD

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