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Gesetze : Schlichtungsgesetz in Bayern
Gesetze
Erst zum Schlichter, dann zum Richter


Bürger können künftig nicht in jedem Fall sofort einen Prozess anstrengen

Neue Regelung für Streitfälle im Zivilrecht gilt ab September 2000


Die große Justizreform wirft erste Schatten voraus: Ab September gilt in Bayern ein neues Schlichtungsgesetz.

Und das besagt, dass bei bestimmten zivilrechtlichen Streitfällen vor dem Gang zum Gericht erst einmal ein außergerichtlicher, neutraler Schlichter eingeschaltet werden muss, der versucht, das Problem für beide Parteien akzeptabel zu lösen.

Wird kein Schlichtungsversuch unternommen, bleibt der Weg über eine Klage zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung versperrt. Die Grundlage für das neue Gesetz ist ein vom Bundesgesetzgeber verabschiedetes Rahmengesetz. Auf dieser Basis hat Bayern als erstes Bundesland ein eigenes Landesgesetz entwickelt.

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