Mit Wohngeld im Rückstand
Thema: Urteile Datum: 28.04.2002

Wohnungseigentümer sperrten Heizung und Wasser


Schon seit langem zahlte ein Wohnungseigentümer kein Wohngeld mehr. Schließlich war er mit 27.157 DM im Rückstand. Da griffen die übrigen Eigentümer zur Selbsthilfe und beschlossen eine Versorgungssperre. Sie machten die Versorgungsleitungen der Wohnung dicht, so dass deren Mieter ohne Wasser und Heizung dastand.

Das Kammergericht in Berlin befand die Maßnahme trotzdem für richtig (24 W 94/01). Die Kosten für zentral angebotene Versorgungsleistungen würden zunächst mit Mitteln der Gemeinschaft finanziert. Wenn ein Eigentümer den auf ihn entfallenden Anteil nicht zahle, habe die Gemeinschaft das Recht, umgekehrt die Versorgungsleistungen zurückzuhalten - vorausgesetzt, es gehe um größere Summen und der Eigentümer sei mit deren Zahlung 'schuldhaft in Verzug'. Nur so könnten die übrigen Wohnungseigentümer ihrem Interesse Nachdruck verleihen, nicht auf Dauer für den Kostenanteil des säumigen Zahlers aufkommen zu müssen.

Beschluss des Kammergerichts in Berlin vom 21. Mai 2001 - 24 W 94/01


Wohnungseigentümer: Bitte im Forum zu diesem Thema nachschauen !!


Quelle: Buhl Data


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